Die Petition der Nichtspatziergänger

Was ist eine Petition? Zu welchem Zweck wird eine solche initiiert?  

Schauen wir dazu mal bei Wikipedia vorbei. 

Zitat Wikipedia: „Eine Petition (lateinisch petitio Bittschrift, Gesuch, Eingabe; bildungssprachlich auch Adresse) (auch Petitum) ist ein Schreiben (eine Bittschrift, ein Ersuchen, eine Beschwerde) an eine zuständige Stelle, zum Beispiel eine Behörde oder Volksvertretung. Dabei kann grundsätzlich unterschieden werden zwischen Ersuchen, die auf die Regelung eines allgemeinen politischen Gegenstands zielen (z. B. den Beschluss oder die Änderung eines Gesetzes durch das Parlament, die Änderung einer Verfahrensweise in einer Behörde), und Beschwerden, die um Abhilfe eines individuell erfahrenen Unrechts (z. B. eine formal zwar zulässige, aber als unverhältnismäßig empfundene Behördenentscheidung) bitten.“ 

Kurz, eine Petition ist also ein Ersuchen einer Gruppe an die entsprechenden,  die Gemeinschaft verwaltenden Herrschaftsstrukturen zum Zwecke der Regelung/Beseitigung eines als störend oder gar unrecht empfundenen politischen Umstandes. 

Nun gut, starten wir nach dieser Begriffsklärung einmal einen Blick auf die kürzlich erschienene und von einer mittleren mittelmäßigen Mittelgruppe einer nicht genau ermittelten Gemeinschaftsmitte gefeierten „Bautzener Erklärung“. 

Dabei fällt auf das weder das eigentliche Begehren, noch die mit seiner Beseitigung ersuchten Strukturen innerhalb des schwurbligen Textes leicht zu finden sind. Nach intensivem Studium des Pamphletes würde ich aber sagen, mit den folgenden Textzeilen den Kern der Bittschrift gefunden zu haben:  

 „Von Politik und Polizei fordern wir deshalb, die illegalen Demonstrationen nicht zu dulden.“ 

 „Wir wollen Verantwortung für unsere Stadt übernehmen, wir schließen uns zusammen, denn wir sind die Mitte dieser Gesellschaft. Die Corona-Protestler nutzen die Pandemie als Vorwand, um Krawall zu stiften, die Demokratie zu gefährden und die Gesellschaft zu spalten.“ 

Aus den Gut-Deutschen übersetzt lesen sich die Forderungen dann also so: 

 „ Von Politik und Polizei erwarten wir den Teil unserer Gemeinschaft welcher sich aktuell erdreistet, mit demokratischen und vom Grundgesetz geschützten Mitteln,  von unserer Ideologie abweichende Meinungen und Forderungen zu skandieren, mit Gewalt und Strafverfolgung aus unserer Stadt zu entfernen und zum schweigen zu bringen, um unsere geliebte Demokratiesimulation so diktatorisch wie möglich zu schützen.“  

Hm, man kann um so etwas ersuchen, als braver Untertan, sollte dann aber nicht im weiteren Text von zusammenstehender Gesellschaft und solidarischem Miteinander faseln.  

Gerade auch die Schlussbemerkungen des „Bautzener Ersuchens“ scheint mir dahingehend auch nicht ganz korrekt und ehrlich zu sein.  

„Wir ergreifen deshalb jetzt das Wort. Gesellschaft kann nur erfolgreich sein, wenn sie zusammensteht und den Dialog pflegt. Wir möchten, dass aus Bautzen wieder die vernünftigen, empathischen und solidarischen wie sachlichen Stimmen zu hören sind.  Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo sie die Freiheit des anderen begrenzt. Dieser Punkt ist längst erreicht. Das solidarische Miteinander ist der einzige Weg, möglichst schnell aus der Pandemie herauszukommen. „ 

Sehen wir mal darüber hinweg das das Original Zitat mit – „Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo sie die Freiheit des anderen beginnt“- lautet und es einen Unterschied macht ob Freiheit begrenzt wird oder beginnt.  

Sehen wir auch mal darüber hinweg das die Einzigen welche hier Freiheiten anderer begrenzen wollen die Unterzeichner des Ergusses „Bautzener Erklärung“ sind.  

Ich sehe ehrlich gesagt nicht, das die Freiheit der Unterzeichner durch die Spaziergänge/Demonstrationen eines Teils unserer Gemeinschaft in irgendeiner Weise begrenzt wird. Im Gegenteil. Veranstaltungen dieser Art, durch die Unterzeichner, (entsprechend ihrer hier gezeigten Ideologien im nordkoreanischen Stiel) könnten das Stadtleben sicher sogar noch bereichern. Banner, Fahnen und Rufe zur Huldigung des geliebten Sächsischen Machthabers und seines furchtlosen Kampfes gegen die Reste der ehemaligen demokratischen Ordnung könnten durchaus interessant und ergänzend sein. Begrenzt werden sie dabei von den sogenannten „Corona-Protestlern“ sicher nicht. Vielleicht ausgelacht, aber sicher nicht begrenzt.  

Das Recht ist also der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des andern nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann.“
Immanuel Kant: „Die Metaphysik der Sitten“ 1797, AA VI, S. 230